Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen.
Aktuelle Neuerungen:
Aktuell gibt es bei der Einreise ins Bundesgebiet keine Verpflichtung zur Vorlage eines 3-G-Nachweises.
Die COVID-19-EinreiseV beschränkt sich nunmehr nur auf Regelungen für die Einreise aus Virusvariantengebieten (Anlage 1). Da derzeit kein Staat oder Gebiet als Virusvariantengebiet der Anlage 1 gelistet ist, bestehen aktuell keinerlei (gesundheitspolizeiliche) Einschränkungen/Voraussetzungen für die Einreise in das Bundesgebiet.
Derzeit müssen Sie sich bei der Einreise nach Österreich NICHT registrieren.
Reisende aus der Volksrepublik China müssen künftig vor dem Abflug nach Österreich einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. | Zur Novelle
Die Fluglinien sind für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich. Zusätzlich empfiehlt der Gesundheitsminister den Fluglinien, dass Passagiere FFP2-Masken tragen sollen.
letzte Änderung: 10.01.2023 | Quelle: WKO
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